ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN MUSIKUNTERRICHT
1 - Aufgabe:
Die Musikschule „Forum Musaik“ hat es sich zur Aufgabe gemacht, Kinder, Jugendliche und Erwachsene unter Berücksichtigung ihrer individuellen Entwicklungsfähigkeit an die Musik heranzuführen, Interessen und Begabungen frühzeitig zu fördern sowie ggf. die Vorbereitung auf ein musikbezogenes Studium zu unterstützen.
2 - Unterrichtsorganisation:
Der Musikunterricht findet einmal pro Woche in dem von der Musikschule benannten Unterrichtsraum statt.
Die Aufsichtspflicht der Lehrkraft gilt nur für die Unterrichtszeit in dem von ihr benutzten Unterrichtsraum.
Die Einteilung der Schüler in die Musikgruppen erfolgt durch die Musikschule. Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, Rechtsansprüche bestehen jedoch nicht.
Eine regelmäßige Teilnahme am Unterricht wird erwartet. Teilnehmer, die für längere Zeit nicht am Unterricht teilnehmen können, werden gebeten dies der Musikschule mitzuteilen. Für vom Teilnehmer abgesagte oder versäumte Unterrichtsstunden ist die Lehrkraft nicht nachleistungspflichtig.
Bei Krankheit oder anderweitiger Abwesenheit der Lehrkraft wird entweder eine Vertretung beauftragt oder der Termin nach Vereinbarung nachgeholt. Alternativ können die Unterrichtsinhalte in digitaler Form online als gleichwertiger Ersatz zum regulären Unterricht zur Verfügung gestellt werden. Sollte dieses nicht geschehen, wird die Unterrichtsgebühr für die ausgefallene Stunde erstattet. Sollte aufgrund einer behördlichen/gesetzlichen Anordnung der Präsenzunterricht untersagt sein (z.B. Pandemie), wird der Instrumentalunterricht in digitaler Form online als gleichwertiger Ersatz erteilt.
Bei durch höhere Gewalt verursachtem Unterrichtsausfall oder bei sonstigen Gründen, die die Musikschule nicht zu vertreten hat, erfolgt keine Gutschrift der Unterrichtsgebühr.
Die von der Musikschule angesetzten Veranstaltungen, wie z.B. Vorspiele/Tag der offenen Tür, einschließlich der hierfür erforderlichen Vorbereitungen sind Bestandteil des Unterrichtes.
Die Ferienzeiten der Musikschule richten sich nach den Schulferien und Feiertagen in Nordrhein-Westfalen.
Die Schulleitung behält sich Neuregelungen in Bezug auf Unterricht und Organisation, wie z.B. Zusammenlegung oder Auflösung von Kursen, Lehrkraftwechsel sowie Gebührenanpassung bei Veränderung der Gruppenteilnehmerzahl jederzeit vor.
3 - Vertragslaufzeit, An- und Abmeldung, Rücktrittsrecht:
Die An-, Um- und Abmeldung zu den Musikkursen von „Forum MusaiK“ bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Ist der/die Schülerin bei Vertragsabschluss minderjährig, sind Vertragspartei der Musikschule die Erziehungsberechtigten. Ist bei Vertragsabschluss der/die Schülerin volljährig, ist Vertragspartei der Musikschule der/die Schülerin.
Die Laufzeit des Vertrages wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Vertrags- und Unterrichtsbeginn ist der erste Unterrichtstag.
Die erste Unterrichtsstunde gilt als kostenpflichtige Probestunde – nach dieser Stunde kann jedoch kostenfrei vom Unterrichtsvertrag zurückgetreten werden.
Eine Kündigung oder Ummeldung des Musikkurses kann jeweils 4 Wochen zum 01.02., 01.05., 01.08. oder 01.11. eines Jahres schriftlich erfolgen.
4 - Unterrichtsbeiträge
Die Unterrichtsgebühr versteht sich als Jahresgebühr. Die Jahresgebühr wird aufgrund der in einem Jahr stattfindenden Unterrichtsstunden und unter Berücksichtigung unterrichtsfreier Zeiten festgelegt. Die Kalkulation ist so bemessen, dass mindestens 36 Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr garantiert sind.
Die Jahresgebühr wird auf gleiche 12 Monatsraten verteilt, Sie zahlen also nur ein Entgelt für tatsächlich erteilten Unterricht, auch wenn die Monatsbeiträge während der Ferienzeiten durchgängig gebucht werden.
Die monatliche Unterrichtsgebühr wird immer zum 10. des Folgemonats für den unterrichteten Vormonat per Lastschriftverfahren abgebucht.
In besonderen Fällen, z.B. bei offenbarer Härte können Ausnahmen zur Unterrichtsgebühr zugelassen werden. Entsprechende Anträge müssen schriftlich bei der Schulleitung eingereicht werden.